Entscheidung der Rechtskommission zu angeblich diskriminierenden Äußerungen im vierten Semifinalspiel zwischen Bozen und Salzburg Nach Durchsicht und Prüfung der eingelangten Stellungnahmen und Wahrnehmungsberichten hält die Rechtskommission fest, dass im Hinblick auf die fehlende Objektivierbarkeit der behaupteten Vorfälle keine weiteren Schritte zu setzen waren. Unter allen vorliegenden Beweismitteln ist ein diskriminierendes Verhalten, insbesondere „Affenlaute“, nicht objektivierbar. Zudem haben weder Spieler und Betreuer beider Mannschaften noch in der Sparkasse Arena anwesende Spieloffizielle und Liga-Vertreter behauptete Laute wahrgenommen. Die in einzelnen Medienberichten beschriebenen Vorfälle während des Verlassens der Halle bzw. dem Einsteigen in den Mannschaftsbus, haben nach Rücksprache mit allen dabei Anwesenden und im Speziellen den Spielern und Trainern vom EC Red Bull Salzburg nicht stattgefunden. Es kann aber naturgemäß nicht ausgeschlossen werden, dass unter 5.012 Fans einzelne Personen gegen Ende des Spiels kurzfristig allenfalls diskriminierende Laute von sich gegeben haben, welche jedoch wohl nur für unmittelbar in der Nähe befindliche Personen hörbar gewesen sein können. Für die weiteren Spiele sind die Vereine aufgefordert, den Ordnerdienst nochmals anzuweisen, Personen, die diskriminierendes Verhalten setzen, zu identifizieren, umgehend der Halle zu verweisen und entsprechend Bericht zu geben. Die Klubs sind auch dazu angehalten, gegen identifizierbare Spielbesucher*innen, die sich diskriminierend äußern, auf Basis der jeweiligen nationalen Gesetze ein Hallenbesuchsverbotsverfahren einzuleiten. Die win2day ICE Hockey League betont nochmals, dass jegliche Form von Fremdenhass und Diskriminierung kategorisch ablehnt wird und verpflichtet sich, diese Werte in ihren Aktivitäten zu fördern und zu schützen. Die Eishockeyfamilie steht für Vielfalt, Chancengleichheit und Respekt.